# Standesamtlich heiraten in Österreich: Ermittlung der Ehefähigkeit, Unterlagen, Kosten

> Für Paare, die in Österreich leben: wie die Ermittlung der Ehefähigkeit am Standesamt abläuft, welche Unterlagen ihr braucht, was die Trauung im Amt und an einem schönen Ort kostet, wie früh ihr buchen müsst, kirchliche und standesamtliche Trauung, Name und Ehevertrag.

- Aktualisiert am 2026-10-23
- URL: https://lensandvows.com/de/journal/standesamtlich-heiraten-in-oesterreich
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**Kurz gesagt**

- Vor der standesamtlichen Trauung steht die Ermittlung der Ehefähigkeit: ein persönlicher Termin bei einem beliebigen Standesamt in Österreich, egal wo ihr wohnt – getraut werden könnt ihr dann auch bei einem anderen (Personenstandsgesetz § 19; oesterreich.gv.at).
- Ledige Österreicherinnen und Österreicher brauchen dafür einen Lichtbildausweis und, je nachdem, was im Zentralen Personenstandsregister schon steht, Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis; einen Aushang an der Gemeindeamtstafel und eine Wartefrist gibt es nicht mehr, das Ergebnis gilt sechs Monate.
- Die Bundesgebühr für die Ermittlung beträgt 74 €, mit ausländischen Urkunden 193 € (Stand Oktober 2026); für die Trauung selbst kommen 5,45 € im Amtsraum zu den Amtsstunden bis 54,50 € außerhalb des Amtes dazu – und an besonderen Orten die Gebühren der Stadt, in Wien 670 € unter der Woche.
- Trauzeugen sind keine Pflicht mehr: Erklärt ihr beide es, traut euch das Standesamt ohne oder mit nur einem Zeugen (Personenstandsgesetz § 18).
- Ohne Ehevertrag gilt Gütertrennung (ABGB § 1237); bei einer Scheidung werden Gebrauchsvermögen und Ersparnisse trotzdem aufgeteilt, und wer das für Ersparnisse oder Ehewohnung im Voraus regeln will, braucht einen Notariatsakt (Ehegesetz § 97).

In Österreich macht euch nur das Standesamt zu Eheleuten – und für Paare, die hier leben, ist der Weg dorthin kurz: ein Termin zur Ermittlung der Ehefähigkeit, ein Trauungstermin, auf Wunsch im Schlosspark statt im Trauungssaal. 2025 hat Statistik Austria 45.537 Eheschließungen von Menschen mit Wohnsitz in Österreich gezählt, die meisten im Mai. Dieser Ratgeber ist für Paare, die in Österreich wohnen; wenn keiner von euch hier lebt, lest [Heiraten in Österreich als Ausländer](https://lensandvows.com/de/journal/getting-married-in-austria).

> **Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.** Jedes Standesamt organisiert Termine, Trauungsorte und Gebühren selbst. Regeln und Beträge Stand Oktober 2026: Klärt mit eurem Standesamt, was ihr mitbringen müsst, bevor ihr einen Ort fix bucht, und lasst euch vor einem Ehevertrag von einem Notariat beraten.

## Schritt 1: die Ermittlung der Ehefähigkeit

Was früher das Aufgebot war, heißt heute Ermittlung der Ehefähigkeit. Das Standesamt prüft anhand eurer Urkunden in einer mündlichen Verhandlung, ob ihr heiraten dürft, und hält das in einer Niederschrift fest (Personenstandsgesetz, PStG § 14). Zuständig ist **jedes Standesamt in ganz Österreich**, nicht nur das eures Wohnorts, und die Trauung selbst kann bei einem anderen Standesamt stattfinden (PStG § 19; oesterreich.gv.at).

- **Beide persönlich.** Bei der Verhandlung müsst ihr grundsätzlich beide da sein (PStG § 16); wer nicht kommen kann, braucht das Formular „Erklärung zur Ermittlung der Ehefähigkeit“, das jedes Standesamt hat (oesterreich.gv.at).
- **Nicht alles beim ersten Termin.** Ihr müsst nicht sofort alle Urkunden und Nachweise vorlegen (oesterreich.gv.at).
- **Sechs Monate gültig.** Kommt es innerhalb von sechs Monaten nach der Feststellung der Ehefähigkeit zu keiner Trauung, wird das Verfahren eingestellt (PStG § 17). Eine Mindestfrist vor der Trauung gibt es nicht mehr, und auch keinen Aushang an der Gemeindeamtstafel (oesterreich.gv.at).
- **Der Name** lässt sich schon bei der Anmeldung erklären – mehr dazu unten.

Wann ihr euch anmeldet: oesterreich.gv.at rät zu sechs Monaten vor dem Wunschtermin, weil die Feststellung genau so lange gilt; Wien nimmt die Anmeldung frühestens sechs Monate vorher an.

## Welche Unterlagen ihr braucht

| Unterlage | Wann | Hinweis |
| --- | --- | --- |
| Amtlicher Lichtbildausweis | Immer | Gültiger Reisepass oder Personalausweis |
| Geburtsurkunde | Bei Geburt in Österreich – damit sie, falls nötig, im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) nacherfasst wird | Graz verlangt sie nur, wenn eure Daten noch nicht vollständig im ZPR freigegeben sind |
| Staatsbürgerschaftsnachweis | Außer ihr seid im Zentralen Staatsbürgerschaftsregister eingetragen | Graz: wie oben |
| Nachweis des Hauptwohnsitzes | Nur wenn der Hauptwohnsitz im Ausland liegt | Mit Hauptwohnsitz in Österreich nicht nötig |
| Heiratsurkunde der letzten Ehe und Scheidungsurkunde mit Rechtskraftvermerk – oder Sterbeurkunde | Wenn einer von euch schon verheiratet oder verpartnert war | Graz: nur, wenn nicht im ZPR |
| Nachweis akademischer Grade | Eventuell, wenn sie eingetragen werden sollen | Auf Verlangen auch weitere Urkunden |

So steht es auf oesterreich.gv.at für ledige, volljährige Österreicherinnen und Österreicher. Hat einer von euch eine andere Staatsangehörigkeit, sagt euch das Standesamt, was es zusätzlich braucht – meist ein Ehefähigkeitszeugnis und Übersetzungen –, und die Gebühr steigt (unten); [Heiraten in Österreich als Ausländer](https://lensandvows.com/de/journal/getting-married-in-austria) erklärt das.

## Was es kostet

| Posten | Betrag (Oktober 2026) | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit | 74 € Bundesgebühr | Gebührengesetz § 14 TP 17 |
| Mit ausländischen Urkunden | zusätzlich 119 €, zusammen 193 € | Gebührengesetz § 14 TP 17; oesterreich.gv.at |
| Trauung im Amtsraum während der Amtsstunden | 5,45 € Bundesverwaltungsabgabe | Bundesverwaltungsabgabenverordnung, Anlage 1 |
| Trauung im Amtsraum außerhalb der Amtsstunden | 10,90 € | ebenda |
| Trauung außerhalb der Amtsräume | 54,50 €, dazu eventuell Kommissionsgebühren und die Gebühren der Gemeinde | ebenda; oesterreich.gv.at |
| Heiratsurkunde bei der Trauung | gebührenfrei | Gebührengesetz § 14 TP 17 |
| Heiratsurkunde später | 11 € Bundesgebühr und 2,10 € Bundesverwaltungsabgabe; mündlich beantragt gebührenfrei, schriftlich 21 € | oesterreich.gv.at |

Für Trauungen an besonderen Orten verlangen die Städte eigene Beträge. [Wien](https://lensandvows.com/de/austria/vienna) verrechnet für eine „Traumhochzeit“ 670 € von Montag bis Freitag und 995 € am Samstag, jeweils „ohne Beilagen“ – die Gesamtgebühr hängt von den Dokumenten ab, und den Ort bezahlt ihr direkt bei dessen Betreiber (wien.gv.at, Stand 2. September 2026). Graz verlangt für eine Exklusivtrauung außerhalb der Amtsräume 380 € plus die 54,50 €, und die Gebühr für die Ermittlung bekommt ihr dort nicht zurück, wenn die Hochzeit abgesagt wird oder ihr die Ermittlung woanders machen lasst (graz.at). Innsbruck nennt für seine Trauungsorte zusätzliche Gebühren „in gesetzlicher Höhe“, ohne Betrag.

## Wo und wann ihr getraut werden könnt

Das Standesamt traut euch „in einer Form und an einem Ort, die der Bedeutung der Ehe entsprechen“ (PStG § 18). Ob das auch außerhalb des Trauungssaals geht – in einem Schloss, in einem Garten, auf einem Schiff –, entscheidet das jeweilige Standesamt (oesterreich.gv.at). Graz etwa traut nicht in privaten Räumen, auf privaten Grundstücken oder an Orten mit religiösem Charakter. Ideen findet ihr bei den [Hochzeitslocations in Österreich](https://lensandvows.com/de/journal/wedding-venues-austria).

- **Wien**: Termine am Standesamt mindestens 29 Tage und höchstens sechs Monate im Voraus, getraut wird Montag bis Freitag. Die Traumhochzeit-Orte könnt ihr ab dem ersten Werktag im Mai für das ganze folgende Kalenderjahr reservieren – Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag um 16 und 18 Uhr, Samstag um 10, 12 und 14 Uhr; an Feiertagen, Karfreitag, Karsamstag, am 24. und 31. Dezember nicht (wien.gv.at).
- **Graz**: Wegen der Nachfrage gibt es Termine erst frühestens in drei Monaten (graz.at).
- **Innsbruck** ([Tirol](https://lensandvows.com/de/austria/tyrol)): Buchung frühestens sechs Monate vorher, telefonisch; für die Trauungsorte außerhalb ist ein erster Kontakt schon ein Jahr vor dem Wunschtermin möglich (innsbruck.gv.at, Stand 23. März 2026).

## Die Trauung

- **Vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten**, beide persönlich und gleichzeitig anwesend – nur so kommt eine Ehe zustande (Ehegesetz §§ 15 und 17).
- **Trauzeugen** sind seit dem Personenstandsgesetz 2013 keine Pflicht mehr: Wenn ihr beide es erklärt, wird ohne oder mit nur einem Zeugen getraut (PStG § 18). Wenn, dann ein oder zwei, mindestens 18 Jahre alt und mit amtlichem Lichtbildausweis (oesterreich.gv.at).
- **Die Heiratsurkunde** bekommt ihr gleich bei der Trauung, gebührenfrei; Innsbruck überreicht zwei.
- **Heiraten ab 18**: Seit 1. August 2025 ist ehefähig, wer volljährig und entscheidungsfähig ist; die frühere Ausnahme ab 16 mit Gerichtsbeschluss gibt es nicht mehr (Ehegesetz § 1).
- **Gleichgeschlechtliche Paare** dürfen seit 1. Jänner 2019 heiraten, und die eingetragene Partnerschaft steht seither allen Paaren offen; einen Umstieg von der einen in die andere gibt es nur über eine gerichtliche Auflösung (oesterreich.gv.at). 2025 wurden 821 gleichgeschlechtliche Ehen geschlossen und 1.955 eingetragene Partnerschaften begründet (Statistik Austria).

## Kirchlich und standesamtlich

Eine bloß kirchliche Eheschließung ist vor dem österreichischen Gesetz ungültig (oesterreich.gv.at); verheiratet macht euch nur das Standesamt (Ehegesetz § 15). Strafbar ist eine kirchliche Trauung vor der standesamtlichen seit 1955 nicht mehr – der Verfassungsgerichtshof hat das Verbot damals aufgehoben –, aber die katholische Kirche erlaubt eine rein kirchliche Eheschließung nur in Ausnahmefällen, mit Begründung und Erlaubnis (Erzdiözese Wien).

- **Katholisch**: Gespräch mit dem Pfarrer, Trauungsprotokoll, Ehevorbereitungskurs und zwei Trauzeugen; anmelden mindestens drei Monate vorher in der Wohnsitzpfarre, mit Taufscheinen, Geburtsurkunden, Meldebestätigungen und Lichtbildausweisen (oesterreich.gv.at). Die Erzdiözese Wien empfiehlt, sich in der Regel 12 bis 6 Monate vor dem Termin zu melden. Wie alt der Taufschein sein darf, legt die Pfarre fest: In der Diözese Linz verlangt eine Pfarre höchstens ein halbes Jahr, eine andere drei Monate.
- **Evangelisch**: Verheiratet ist, wer am Standesamt „Ja“ gesagt hat; die kirchliche Trauung ist ein Dank- und Segnungsgottesdienst, Trauzeugen sind nicht verbindlich vorgeschrieben (oesterreich.gv.at).
- **Beides planen**: Zur Anmeldung in der Pfarre bringt ihr die Heiratsurkunde mit oder einen Nachweis, dass ihr zur standesamtlichen Trauung angemeldet seid (Erzdiözese Wien).

## Name und Ehevertrag

**Der Name**: Ihr könnt den Familiennamen von einem von euch als gemeinsamen Namen wählen, einen Doppelnamen aus höchstens zwei Teilen mit Bindestrich bilden, oder jeder behält seinen bisherigen Namen (ABGB § 93; oesterreich.gv.at). Erklären könnt ihr das schon bei der Anmeldung zur Trauung; einen gemeinsamen Namen laut Wien auch jederzeit nach der Hochzeit.

**Das Vermögen**: Ohne Ehevertrag gilt in Österreich die **Gütertrennung** – jeder behält, was er hat (ABGB § 1237). Bei einer Scheidung werden aber das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse aufgeteilt (Ehegesetz § 81); ausgenommen ist, was einer in die Ehe mitgebracht, geerbt oder geschenkt bekommen hat, dazu Sachen des persönlichen Gebrauchs und Unternehmen (§ 82).

| Was ihr regeln wollt | Form | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Ein Ehepakt, etwa eine Gütergemeinschaft | Notariatsakt | ABGB § 1217; Notariatsaktsgesetz § 1 |
| Im Voraus: wie die ehelichen Ersparnisse oder die Ehewohnung aufgeteilt werden | Notariatsakt | Ehegesetz § 97 |
| Im Voraus: wie das übrige eheliche Gebrauchsvermögen aufgeteilt wird | Schriftlich | Ehegesetz § 97 |

Eine Gütergemeinschaft entsteht nie von selbst, sondern nur durch einen eigenen Vertrag, und gilt in der Regel nur auf den Todesfall (ABGB §§ 1233 und 1234). Was ein Notariatsakt kostet, richtet sich nach dem Wert (Notariatstarifgesetz § 5) – fragt im Notariat nach dem Betrag. Nicht verbindlich im Voraus regeln lassen sich Obsorge und Unterhalt der Kinder, und ein völliger gegenseitiger Unterhaltsverzicht während aufrechter Ehe ist unzulässig (oesterreich.gv.at).

## Freie Tage für die eigene Hochzeit

Eine fixe Zahl gesetzlicher freier Tage gibt es nicht: Für die eigene Hochzeit habt ihr Anspruch auf Entgeltfortzahlung „für eine verhältnismäßig kurze Zeit (in der Regel für maximal eine Woche)“, und meist regelt der Kollektivvertrag die Dauer (oesterreich.gv.at; Angestelltengesetz § 8; ABGB § 1154b). Der Kollektivvertrag für Handelsangestellte etwa sieht drei Arbeitstage vor (Arbeiterkammer Niederösterreich, 2026).

## Wo euer Fotograf ins Spiel kommt

- **Standesamtliche Trauungen haben feste Termine**: Euer Fotograf sollte im Saal sein, bevor die Standesbeamtin hereinkommt.
- **Fragt nach den Regeln**: Wien erlaubt Filmaufnahmen, solange die Zeremonie nicht gestört wird; Aufnahmen, auf denen die Standesbeamtin oder der Standesbeamte zu sehen ist, dürfen nur mit deren Zustimmung im Internet veröffentlicht werden (wien.gv.at).
- **Die Unterschrift** ist der Moment, in dem alle stillstehen – ideal für Fotos mit Trauzeugen und Familie.
- **Mai ist der Hochzeitsmonat**: 2025 fielen 7.197 Eheschließungen auf den Mai, der beliebteste Tag war Samstag, der 24. Mai, mit 844 (Statistik Austria). Wer im Frühsommer heiratet, bucht Standesamt und Fotograf früh; [die beste Zeit zum Heiraten in Österreich](https://lensandvows.com/de/journal/best-time-to-marry-in-austria) hilft beim Datum.

## Fragen von Paaren

### Bei welchem Standesamt müssen wir die Ehefähigkeit ermitteln lassen?

Bei jedem Standesamt in Österreich, unabhängig davon, wo ihr wohnt (Personenstandsgesetz § 19). Die Trauung kann danach auch bei einem anderen Standesamt stattfinden. Zur Verhandlung kommt ihr grundsätzlich beide persönlich.

### Welche Unterlagen brauchen wir als Österreicher?

Einen amtlichen Lichtbildausweis, dazu Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis, soweit eure Daten nicht schon im Zentralen Personenstandsregister und im Staatsbürgerschaftsregister stehen. Wer schon verheiratet war, bringt Heirats- und Scheidungsurkunde mit Rechtskraftvermerk oder die Sterbeurkunde mit. Mit Hauptwohnsitz in Österreich braucht ihr keinen Wohnsitznachweis.

### Was kostet die standesamtliche Trauung?

Die Ermittlung der Ehefähigkeit kostet 74 € Bundesgebühr, mit ausländischen Urkunden 193 €. Für die Trauung kommen 5,45 € im Amtsraum zu den Amtsstunden, 10,90 € außerhalb der Amtsstunden oder 54,50 € außerhalb der Amtsräume dazu, plus die Gebühren der Gemeinde für besondere Orte – in Wien 670 € unter der Woche und 995 € am Samstag (Oktober 2026).

### Braucht man in Österreich Trauzeugen?

Nein. Seit dem Personenstandsgesetz 2013 kann ohne oder mit nur einem Trauzeugen getraut werden, wenn beide Verlobte das erklären (§ 18). Wer Trauzeugen möchte, nimmt ein oder zwei, mindestens 18 Jahre alt und mit amtlichem Lichtbildausweis.

### Wie lange vorher müssen wir uns anmelden?

Eine Mindestfrist gibt es nicht mehr, aber die Feststellung der Ehefähigkeit gilt nur sechs Monate; oesterreich.gv.at rät deshalb zur Anmeldung sechs Monate vor dem Wunschtermin. Beliebte Termine sind früher weg: In Graz gibt es Termine erst frühestens in drei Monaten, und die Wiener Traumhochzeit-Orte lassen sich ab Mai für das ganze Folgejahr reservieren.

### Gilt eine kirchliche Trauung auch vor dem Staat?

Nein. Eine bloß kirchliche Eheschließung ist vor dem österreichischen Gesetz ungültig; rechtlich verheiratet seid ihr nur nach der Trauung am Standesamt. Die katholische Kirche traut in der Regel erst nach der standesamtlichen Trauung oder mit dem Nachweis, dass ihr dafür angemeldet seid.

### Brauchen wir einen Ehevertrag?

Nicht zwingend: Ohne Vertrag gilt Gütertrennung, bei einer Scheidung werden aber Gebrauchsvermögen und Ersparnisse aufgeteilt. Wer das anders regeln will, braucht für Ehepakte und für Vorausvereinbarungen über Ersparnisse oder die Ehewohnung einen Notariatsakt; für das übrige Gebrauchsvermögen genügt die Schriftform (Ehegesetz § 97).

### Wie viele freie Tage gibt es für die eigene Hochzeit?

Das Gesetz nennt keine fixe Zahl: Ihr habt Anspruch auf bezahlte Freistellung für eine verhältnismäßig kurze Zeit, laut oesterreich.gv.at in der Regel höchstens eine Woche. Die genaue Dauer steht meist im Kollektivvertrag – für Handelsangestellte sind es drei Arbeitstage.

Ist der Termin fix, geht es um den Rest: [was ein Hochzeitsfotograf in Österreich kostet](https://lensandvows.com/de/journal/wedding-photographer-cost-austria), die [Hochzeitslocations](https://lensandvows.com/de/journal/wedding-venues-austria) und, wenn ihr zu zweit feiern wollt, [Elopement in Österreich](https://lensandvows.com/de/journal/where-to-elope-in-austria) – vom [Salzkammergut](https://lensandvows.com/de/austria/salzkammergut) bis in die [Wachau](https://lensandvows.com/de/austria/wachau). Wenn das Datum steht, [schaut euch die Fotografen in Österreich an](https://lensandvows.com/de/photographers?country=austria) oder [erzählt uns von eurem Tag](https://lensandvows.com/de#concierge), und wir sagen euch, wer frei ist.

## Quellen

1. [oesterreich.gv.at — Anmeldung zur Eheschließung (letzte Aktualisierung 5. Oktober 2026)](https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/familie_und_partnerschaft/partnerschaft-und-ehe/heirat/3/Seite.070100)
2. [oesterreich.gv.at — Standesamtliche Trauung (19. Jänner 2026)](https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/familie_und_partnerschaft/partnerschaft-und-ehe/heirat/1/Seite.070410)
3. [oesterreich.gv.at — Ausstellung einer Heiratsurkunde (19. Jänner 2026)](https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/familie_und_partnerschaft/partnerschaft-und-ehe/heirat/2/Seite.070330)
4. [oesterreich.gv.at — Namensänderung im Zusammenhang mit einer Eheschließung](https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/familie_und_partnerschaft/partnerschaft-und-ehe/heirat/3/Seite.070130)
5. [oesterreich.gv.at — Ehegüterrecht und partnerschaftliches Vermögen (1. Jänner 2026)](https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/familie_und_partnerschaft/partnerschaft-und-ehe/heirat/2/Seite.070310)
6. [oesterreich.gv.at — Allgemeines zur kirchlichen Trauung (27. Februar 2026)](https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/familie_und_partnerschaft/partnerschaft-und-ehe/heirat/1/2/Seite.070421)
7. [oesterreich.gv.at — Katholische Trauung (27. Februar 2026)](https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/familie_und_partnerschaft/partnerschaft-und-ehe/heirat/1/2/Seite.070422)
8. [oesterreich.gv.at — Evangelische Trauung (27. Februar 2026)](https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/familie_und_partnerschaft/partnerschaft-und-ehe/heirat/1/2/Seite.070423)
9. [oesterreich.gv.at — Allgemeines zur eingetragenen Partnerschaft (19. Jänner 2026)](https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/familie_und_partnerschaft/partnerschaft-und-ehe/eingetragene_partnerschaft/Seite.1890100)
10. [oesterreich.gv.at — Entgeltfortzahlung bei Verhinderung aus sonstigen persönlichen Gründen (13. August 2026)](https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/arbeit_beruf_und_pension/berufsleben/entgelt/Seite.180101)
11. [RIS — Personenstandsgesetz 2013, §§ 14–19](https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008228)
12. [RIS — Gebührengesetz 1957, § 14 Tarifpost 17](https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10003882)
13. [RIS — Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983, Anlage 1](https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1983/24/ANL1/NOR40166500)
14. [RIS — Ehegesetz, §§ 1, 15, 17, 81, 82 und 97](https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001871)
15. [RIS — ABGB § 93 (Familienname)](https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001622&Paragraf=93)
16. [RIS — ABGB § 1217 (Ehepakte)](https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001622&Paragraf=1217)
17. [RIS — ABGB § 1233 (Gütergemeinschaft)](https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001622&Paragraf=1233)
18. [RIS — ABGB § 1234 (Gütergemeinschaft auf den Todesfall)](https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001622&Paragraf=1234)
19. [RIS — ABGB § 1237 (Gütertrennung)](https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001622&Paragraf=1237)
20. [RIS — ABGB § 1154b (Dienstverhinderung)](https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001622&Paragraf=1154b)
21. [RIS — Notariatsaktsgesetz § 1](https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001679&Paragraf=1)
22. [RIS — Notariatstarifgesetz](https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002267)
23. [RIS — Angestelltengesetz § 8](https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008069)
24. [RIS — VfGH, Erkenntnis vom 19. Dezember 1955, G 9, 17/55](https://ris.bka.gv.at/Dokumente/Vfgh/JFT_19551219_55G00009_00/JFT_19551219_55G00009_00.pdf)
25. [VfGH — Ehe für gleichgeschlechtliche Paare (G 258/2017)](https://www.vfgh.gv.at/medien/Ehe_fuer_gleichgeschlechtliche_Paare.de.php)
26. [Stadt Wien — Eheschließung: Anmeldung (1. September 2026)](https://www.wien.gv.at/amtswege/eheschliessung-anmeldung)
27. [Stadt Wien — Standesamt: Termin reservieren (1. Oktober 2026)](https://www.wien.gv.at/zusammenleben/standesamt-hochzeit-verpartnerung-termin-reservieren)
28. [Stadt Wien — Standesamt, Hochzeit und Verpartnerung (Filmaufnahmen)](https://www.wien.gv.at/zusammenleben/standesamt-hochzeit-verpartnerung)
29. [Stadt Wien — Traumhochzeit: Ablauf und Kosten (2. September 2026)](https://www.wien.gv.at/verwaltung/personenwesen/ehe/traumhochzeit/ablauf-kosten.html)
30. [Stadt Graz — Heiraten](https://www.graz.at/heiraten)
31. [Stadt Graz — Exklusivtrauung](https://www.graz.at/cms/beitrag/10365852/7744337/)
32. [Stadt Innsbruck — Ehe & Eingetragene Partnerschaft (23. März 2026)](https://www.innsbruck.gv.at/leben/servicecenter/standesamt-pass/ehe-eingetragene-partnerschaft)
33. [Erzdiözese Wien — Kirchlich heiraten: oft gestellte Fragen](https://www.erzdioezese-wien.at/pages/inst/18404935/kirchlichheiraten/oftgestelltefragen)
34. [Diözese Linz — Pfarrgemeinde Freinberg bei Schärding: Hochzeit (Taufschein nicht älter als ein halbes Jahr)](https://dioezese-linz.at/pfarre/4083/erleben/sakramentefeiern/article/79699.html)
35. [Diözese Linz — Stadtpfarre Steyr: Wir möchten heiraten (Taufschein nicht älter als drei Monate)](https://dioezese-linz.at/pfarre/4411/servicehilfe/artikelsh/wastunwenn/article/53154.html)
36. [Arbeiterkammer Niederösterreich — Pflegefreistellung … und andere Dienstverhinderungen wie Behördenwege, Hochzeit & Co (2026)](https://noe.arbeiterkammer.at/service/broschueren/arbeitundrecht/Pflegefreistellung_2026.pdf)
37. [Statistik Austria — Eheschließungen und Ehescheidungen 2025 (Pressemitteilung, 22. Mai 2026)](https://www.statistik.at/fileadmin/announcement/2026/05/20260522EheschliessungenEhescheidungen2025.pdf)

## Die Orte in diesem Ratgeber

- [Wien](https://lensandvows.com/de/austria/vienna)
- [Tirol & Innsbruck](https://lensandvows.com/de/austria/tyrol)
- [Hallstatt & das Salzkammergut](https://lensandvows.com/de/austria/salzkammergut)
- [Die Wachau](https://lensandvows.com/de/austria/wachau)
